Abschließbare Messerscheide / Locked Knife Sheath

Abschließbare Messerscheide für Einhandmesser – der erste Prototyp ist fertig!

Da das „Führen“ von Einhandmessern und div. anderen Messern in Deutschland gem. §42 Waffengesetz in der Öffentlichkeit ohne berechtigtes Interesse/Grund untersagt ist, haben wir uns Gedanken gemacht wie entsprechende Messer verschlossen am Gürtel „transportiert“ werden können, um so die Strecken zwischen befriedetem Besitz (Wohnsitz, Grundstück) und Arbeitsstelle/Jagdrevier, etc. überbrückt werden können.

Dazu haben wir diesen ersten Prototyp einer abschließbaren Messerscheide entwickelt. Im verschlossenen Zustand ist das Messer nicht einsetzbar oder auch nur zugänglich und wird erst wieder durch ein entriegeln mittels Schlüssel zugänglich gemacht – aus dem „Führen“ wird also ein „gesicherter Transport“ wie ihn der §42 vorschreibt.

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